Update 9.9.20: Es gibt jetzt auch den offiziellen Link auf die Homepage der Stadt mit allen Infos: http://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/b923
Das Plangebiet war bislang Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 516 – Am Eschbachtal – Harheimer Weg.
Mit dem Beschluss § 3491 der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 wurde für den Bebauungsplan Nr. 923 – Nordwestlich Auf der Steinern Straße ein Aufstellungsbeschluss gefasst und dieser damit als ein separates Bebauungsplanverfahren abgetrennt. Der Bebauungsplan Nr. 516 wird mit entsprechend verkleinertem Geltungsbereich ebenfalls weitergeführt.
Als erster Verfahrensschritt wurde für den Bebauungsplan Nr. 923 im Dezember 2018 die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt.
Nun steht die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung an, in der die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, sich über den Stand der Planungen zu informieren und ihre Anregungen und Bedenken in die Planung einzubringen.
In der Zeit vom 15.09.2020 bis 30.09.2020 wird für das Gebiet – Nordwestlich Auf der Steinern Straße – in Frankfurt am Main / Nieder-Eschbach die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3(1) Baugesetzbuch durchgeführt. Aufgrund des Schutzes vor SARS CoV-2 (Coronavirus) findet die öffentliche Unterrichtung, in der die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt werden, durch Einsichtnahme der Unterlagen statt. Die persönliche Einsichtnahme in die Planunterlagen kann im Atrium des Planungsdezernates in 60311 Frankfurt am Main, Kurt-Schumacher-Straße 10 im oben genannten Beteiligungszeitraum montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter Beachtung der jeweils gültigen allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften erfolgen. Die Unterlagen sind ab 15.9. zusätzlich auch im Internet unter der Adresse www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/beteiligungsverfahren verfügbar. Zudem wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durch telefonische Beratung, Frau Stiel (Tel. 069/212-36159) am Montag, den 21.09.2020, am Dienstag, den 22.09.2020, am Donnerstag, den 24.09.2020 und am Freitag, den 25.09.2020 jeweils von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie am Mittwoch den 23.09.2020 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr oder durch Anfragen per E-Mail an die E-Mailadresse B923.amt61@stadt-frankfurt.de gegeben. Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, einzureichen postalisch an Stadtplanungsamt Frankfurt am Main, Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main oder per E-Mail an abteilung-2. amt61@stadt-frankfurt.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Um dem dringenden Bedarf an Schulstandorten im Frankfurter Norden gerecht zu werden, soll mit der Aufstellung des Bebauungsplans Planungsrecht für eine weiterführende Schule und eine Grundschule geschaffen werden. Ergänzend soll Planungsrecht für den ersten Bauabschnitt der Ortsrandstraße, für eine den Bestand arrondierende Wohnbebauung mit unterschiedlichen Wohnformen sowie eine Kindertagesstätte entstehen.