Derzeit gibt es sicher viele Gründe, die gegen das geplante Neubaugebiet Bonames-Ost sprechen: Zusagen aus früheren Jahren, die Frage, ob nicht zuerst leerstehende Räume genutzt werden können, ebenfalls die Frage, ob Bonames eine so große Menge an Neubürgern „vertragen kann“, die Definition von „bezahlbarem“ Wohnraum, die schon jetzt sehr dichte Verkehrssituation sowohl auf der Straße wie auch auf der U-Bahnstrecke u.s.w. – für mich aber auch ganz wichtig: die Umwelt.
Muss ein überdurchschnittlich guter Boden tatsächlich versiegelt werden? Sollte man Streuobstwiesen aus vielen guten Gründen nicht unbedingt erhalten? Und was ist mit der Tierwelt?
Zu all diesen Punkten habe ich eine Nachricht an verschiedene involvierte Parteien geschickt, so auch an die Umweltdezernentin Rosemarie Heilig, insbesondere wegen unserer Steinkäuze. Immerhin von dort bekam ich eine Reaktion auf mein Schreiben, die leider – wie viele Aussagen seitens der Verantwortlichen – sehr unbefriedigend ausfiel. Diese möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:
… „Dennoch möchte ich Ihnen die Stellungnahme der UNB, die wir zum Thema Artenschutz/Steinkauz angefordert hatten, nicht vorenthalten.“
„Im Baugebiet Am Eschbachtal (ehem. Bonames Ost) kommen zwei Steinkauz-Brutpaare vor. In dem Moment, wenn die Erschließungsarbeiten beginnen, sind die Brutplätze verloren, auch wenn die Bäume erhalten blieben. Es ist richtig, dass Steinkäuze keine regelmäßige Störung tolerieren.
Maßstab für eine Prüfung, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Ziffer 2 (Störverbot) betroffen sind, ist die lokale Population („eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert“). Wir haben daher von 61 eine thematische Erweiterung der vorliegenden artenschutzrechtlichen Erfassung der betroffenen Arten im Baugebiet gefordert, um die Lage und den Umfang der lokalen Population feststellen zu lassen. Dies wurde uns von 61 zugesagt. Soweit wir wissen, ist das Gutachten auch in Arbeit.
Wir gehen derzeit davon aus, dass man bei den beiden Steinkauzpaaren nicht von einer eigenständigen Population sprechen kann, sondern von einem kleinen Teil der lokalen Population, die sich im gesamten Nordosten Frankfurts befindet und sich dort wohl in einem günstigen Erhaltungszustand (weiterer Prüfmaßstab) befindet. Wenn dies so ist, kann die Störung durch die Bebauung zugelassen werden.
Neben der Störung findet auch eine Zerstörung des Brutplatzes statt (weil er nicht mehr angenommen wird bzw. die Bäume gefällt werden). Für den Steinkauz muss im funktionalen Zusammenhang zu den heutigen Brutplätzen Alternativen angeboten werden, z.B. durch das Aufhängen von Steinkauzröhren in geeigneten alten Streuobstbeständen im näheren Umfeld. (§ 44 Abs. 5 BNatSchG: „…liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 (= Beeinträchtigung der Fortpflanzungs- und Ruhestätte; der Unterzeichner) … nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.“)
Wenn alle o.g. Fiktionen zutreffen würden, würde die UNB die gutachterliche Einschätzung in Form einer artenschutzrechtlichen Entscheidung bestätigen und das Steinkauzvorkommen würde dem Baugebiet nicht im Wege stehen.“
Anmerken möchte ich, dass ich tatsächlich nicht weiß, ob es sich um zwei Brutpaare handelt. Doch wenn man liest, was auf der Seite der Stadt Frankfurt über den Steinkauz geschrieben ist, u. a. dass Hessen eine besondere Verantwortung für den bundesweiten Erhalt der Populationen trägt, kommen doch große Zweifel, wie manche Aussagen ausgelegt werden. Ein kurzer Auszug über den Steinkauz:
SCHUTZ UND GEFÄHRDUNG
- Streng geschützt nach Bundesnaturschutzgesetz
- Rote Liste Hessen „gefährdet“
- Rote Liste Deutschland „stark gefährdet“
Alles weitere hier:
http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=3849&_ffmpar%5B_id_inhalt%5D=30103